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Beschreibung

BHFF–Rückerstattungsformular
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Formular mit Antrag zur Rückerstattung von WVS–Kurskosten
BHFF–Finanzierung
(pdf )


Statuten BWB
(pdf )
Grundsätzlich sind forstliche Subventionen im Kanton Bern an die Bedingung geknüpft, dass man pro verkauften m3 Holz einen Franken in den Bernischen Holzförderungsfonds BHFF oder SHF einzahlt.

Nur wer in einen dieser Selbsthilfefonds einbezahlt, hat Anrecht auf Unterstützung: z.B. für eine Rückerstattung vom BHFF von bis zu 25% der Kosten von forstlichen Kursen und Weiterbildungen. (Der BHFF wurde als Ersatz des unübersichtlich gewordenen SHF vom BWB ins Leben gerufen, und soll einen direkten Nutzen für die Beitagszahler bewirken).

Die Finanzierungskriterien des BHFF und die Statuten des BWB geben diesbezüglich genauere Angaben.

Sortimentsbezeichnung

Mit dieser Tabelle können die Sortimente der Gutschriften bestimmt werden. Die Spalte Zusatztext, auf der Gutschrift, wir hier erklärt.